HAAS Anwaltsgesellschaft mbH
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Rechtsgebiete

Beratung und Vertretung in den zentralen Feldern des Rechts.

Vom Vertragsentwurf bis zum Verfahren vor Gericht oder Behörde: Die Kanzlei deckt die Rechtsfragen ab, die Unternehmen und Privatpersonen im Alltag tatsächlich beschäftigen.

Zivil- & Vertragsrecht

Das Zivilrecht ist das Rückgrat der Kanzlei. Wir gestalten und prüfen Verträge, setzen Ansprüche durch und wehren unberechtigte Forderungen ab – außergerichtlich, wo es wirtschaftlich sinnvoll ist, vor Gericht, wo es sein muss.

  • Vertragsgestaltung, -prüfung und -auflösung
  • Schadenersatz und Gewährleistung
  • Erbrecht: Testament, Verlassenschaft, Pflichtteil
  • Verkehrsrecht: Unfallabwicklung und Schmerzengeld
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Forderungsbetreibung und Exekution

Wirtschafts- & Unternehmensrecht

Wir begleiten Unternehmen über den gesamten Lebenszyklus – von der Gründung über das laufende Geschäft bis zur geordneten Übergabe an die nächste Generation. Beratung heißt hier: Risiken erkennen, bevor sie zu Verfahren werden.

  • Gesellschaftsrecht: Gründung, Gesellschaftsverträge, Organfragen
  • Handelsrecht und Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Arbeitsrecht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Unternehmensnachfolge und Betriebsübergabe
  • Wirtschaftsverträge: Liefer-, Werk- und Kooperationsverträge
  • Vertretung in Wirtschaftsstreitigkeiten

Immobilien & Verträge

Schwerpunkt der Kanzlei

Kauf, Schenkung, Übergabe: Die Errichtung von Immobilienverträgen samt treuhändiger Abwicklung und Grundbuchseintragung ist das profilierteste Arbeitsfeld der Kanzlei – und hat eine eigene Seite verdient.

Zum Schwerpunkt Immobilien & Verträge

Verwaltungsrecht & öffentliches Baurecht

Wer baut, saniert oder widmet, begegnet der Verwaltung. Wir vertreten Bauwerber ebenso wie Nachbarn – im Bewilligungsverfahren, im Rechtsmittelweg und im Verwaltungsstrafverfahren.

  • Bau- und Bewilligungsverfahren
  • Raumordnung und Flächenwidmung
  • Nachbarrechte im Bauverfahren
  • Verwaltungsstrafverfahren
  • Vertretung vor Behörden und Verwaltungsgerichten

Strafrecht

Ein Strafverfahren verlangt schnelles, überlegtes Handeln – vom ersten Kontakt mit den Ermittlungsbehörden an. Wir verteidigen engagiert und diskret und vertreten ebenso die Interessen von Geschädigten.

  • Verteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren
  • Vertretung von Privatbeteiligten und Opfern
  • Verkehrsstrafsachen und Führerscheinangelegenheiten
  • Rechtsmittel und Beschwerden