HAAS Anwaltsgesellschaft mbH
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Schwerpunkt der Kanzlei

Immobilien und Verträge. Eigentum sicher übertragen.

Ob Wohnungskauf, Hausübergabe oder Schenkung innerhalb der Familie: Wir errichten den Vertrag, wickeln den Kaufpreis treuhändig ab und führen die Eintragung im Grundbuch durch – alles aus einer Hand, von der ersten Besprechung bis zur Verbücherung.

Aus einer Hand
Vertrag, Treuhand, Steuer-Selbstberechnung, Grundbuch
Für beide Seiten
Käufer, Verkäufer, Geschenkgeber und -nehmer
Kostenklarheit
Honorar und Nebenkosten werden vorab offen besprochen

Leistungen im Detail

Kaufverträge

Errichtung und Prüfung von Kaufverträgen für Wohnungen, Häuser und Grundstücke. Wir klären Lastenfreistellung, Gewährleistungsfragen und die vertragliche Absicherung von Übergabe und Kaufpreiszahlung.

  • Vertragsentwurf und rechtliche Prüfung
  • Lastenfreistellung und Finanzierungsabstimmung
  • Abwicklung der Immobilienertragsteuer als Parteienvertreter

Schenkung & Übergabe

Vermögensweitergabe in der Familie will vorausschauend gestaltet sein. Wir errichten Schenkungs- und Übergabsverträge und sichern die Interessen der Übergebenden vertraglich ab.

  • Schenkungs- und Übergabsverträge
  • Wohnungsgebrauchsrecht und Fruchtgenuss
  • Pflichtteils- und erbrechtliche Abstimmung

Treuhand & Grundbuch

Der Kaufpreis wird über ein Treuhandkonto abgewickelt – in der Regel über das Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, fließt Geld und wird Eigentum verbüchert.

  • Treuhändige Kaufpreisabwicklung
  • Grundbuchsgesuche und Verbücherung
  • Pfandrechte, Dienstbarkeiten, Anmerkungen

Miet- & Wohnungseigentumsrecht

Wir gestalten Mietverträge, begründen Wohnungseigentum und vertreten Vermieter, Mieter und Eigentümergemeinschaften in strittigen Angelegenheiten.

  • Miet- und Pachtverträge
  • Begründung von Wohnungseigentum
  • Kündigungs- und Räumungsverfahren

Der Ablauf

Vier Schritte bis zur Eintragung im Grundbuch.

  1. Erstgespräch & Unterlagen

    Eckpunkte des Geschäfts, Grundbuchsstand und Finanzierung werden geklärt; wir benennen die erforderlichen Unterlagen.

  2. Vertragsentwurf & Abstimmung

    Der Entwurf geht an beide Seiten; Änderungswünsche werden eingearbeitet, offene Punkte transparent verhandelt.

  3. Unterfertigung & Treuhand

    Beglaubigte Unterfertigung, Einzahlung des Kaufpreises auf das Treuhandkonto, Erfüllung der Auszahlungsvoraussetzungen.

  4. Verbücherung & Abschluss

    Eintragung im Grundbuch, Auszahlung an die Berechtigten, Schlussabrechnung – das Mandat endet mit der Verbücherung.

Gut zu wissen

Die Nebenkosten eines Liegenschaftserwerbs – Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr, allfällige Maklerprovision und Vertragserrichtung – legen wir vor Beauftragung offen. Als Parteienvertreter übernehmen wir auf Wunsch auch die Selbstberechnung der Steuern gegenüber dem Finanzamt.

Beide Vertragsseiten profitieren von einer neutralen, sorgfältigen Vertragserrichtung: Sie beugt jenen Streitigkeiten vor, die Jahre später teuer werden.